Eine Erdbestattung bedingt ein Körpergrab, eine Feuerbestattung ein Urnengrab. Beide sind in Form eines Reihengrabes oder eines Wahlgrabes möglich. 

Das Wahlgrab kann je nach Anzahl der Grabstellen eine oder mehrere Verstorbene (auch Urnen) aufnehmen.

Die Dauer der Nutzungszeit beträgt 30 Jahre, wobei jedoch eine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich ist.